Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für musikalische Auftritte
§ 1 Leistungsumfang und Pflichten des Auftraggebers
Die Künstlerin verpflichtet sich, zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Veranstaltungsort aufzutreten und die abgesprochene musikalische Darbietung zu erbringen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftrittsort rechtzeitig zugänglich ist. Für den Aufbau und Soundcheck ist ein Zeitraum von mindestens 60 Minuten vor Beginn des Auftritts erforderlich. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach der Darbietung und dauert ca. 15 Minuten.
Die Liedauswahl ist spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung mit der Künstlerin abzustimmen. Die Reihenfolge der Titel sollte in einem Ablaufplan (z. B. Kirchenheft) festgehalten und an die Künstlerin übermittelt werden.
Falls die Veranstaltung im Freien stattfindet, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die technische Ausrüstung vor Wettereinflüssen wie Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit geschützt ist. Bei ungeeigneten Bedingungen kann die Künstlerin den Auftritt verweigern, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Gage ist spätestens am Veranstaltungstag in bar oder vorab per Überweisung zu zahlen.
Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Gage fällig. Erst nach Zahlung der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Eventuelle Mehrkosten (z. B. für spezielle musikalische Arrangements oder Playbacks) werden im Voraus vereinbart und sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Stornierung und Verschiebung der Veranstaltung
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch unter folgenden Bedingungen:
Bis 2 Monate vor dem Auftritt: Die Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten.
Weniger als 2 Monate vor dem Auftritt: Die gesamte vereinbarte Gage ist zu zahlen.
Bei Terminverschiebungen wird versucht, einen Ersatztermin zu finden. Falls dies nicht möglich ist, gilt dies als Stornierung seitens des Auftraggebers.
Im Krankheitsfall der Künstlerin wird versucht, ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Falls dies nicht gelingt, wird die Anzahlung zurückerstattet.
§ 4 Haftung und Sicherheit
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherheit am Veranstaltungsort. Bei technischen Problemen oder Sicherheitsrisiken (z. B. unsichere Bühnenaufbauten, mangelhafte Stromversorgung) kann die Künstlerin den Auftritt verweigern, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
Für Schäden am technischen Equipment der Künstlerin, die durch den Auftraggeber, Gäste oder andere Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
§ 5 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle Vertragsinhalte sowie Vereinbarungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere für vereinbarte Gagen, Sonderkonditionen und interne Absprachen.
Eine Weitergabe der Vereinbarungen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig.
§ 6 Urheberrechte und Musiklizenzen
Die Aufführung geschützter Musik erfordert ggf. eine Lizenz von Verwertungsgesellschaften wie AKM, GEMA oder SUISA. Die Anmeldung und Entrichtung der Gebühren obliegt dem Auftraggeber.
§ 7 Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Die Künstlerin darf Aufnahmen ihrer Darbietung für Werbezwecke (z. B. Social Media, Website) verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftraggeber und seine Gäste dürfen Aufnahmen der Künstlerin nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung veröffentlichen.
§ 8 Sonstiges
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Tirol.
Letzte Änderung: 27.02.2025